AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als einen Vertragspartner tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung.
1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleiben vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe der gezahlten Provision. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen machen schadenersatzpflichtig.
2. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dieses unverzüglich mitzuteilen.
2.Enstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch ensteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.
Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenem Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruches ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
2. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrags wird die Provision fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 % zu zahlen, es sei denn, dass aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz mindestens 8 % über dem Basiszinssatz.
5.Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Sätze entsprechen den in Schleswig-Holstein üblichen Maklerprovisionen. Sie sind vom Oberlandesgericht Schleswig anerkannt. Im Erfolgsfall sind zu zahlen, wenn im Exposé nicht niedriger genannt:
a) Bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, berechnet vom Vertragswert:
I. bei einem Kaufpreis bis zu € 5 Mio. 5%
II. bei einem Kaufpreis ab € 5 Mio. 3%
b) bei An- und Verkauf von Grundbesitz berechnet von dem Gesamtkaufpreis, d.h. auch von allen zusätzlichen versprochenen oder erbrachten Leistungen:
I. bei einem Kaufpreis bis zu € 5 Mio. 5%
II. bei einem Kaufpreis ab € 5 Mio. 3%
c) bei einem Erbbaurecht, berechnet vom Grundstückswert:
I. bei einem Wert bis zu € 5 Mio. 5%
II. bei einem Wert ab € 5 Mio. 3%
d) bei An- und Vorkaufsrechten, berechnet vom Verkehrswert des Grundstückes 1%;
e) bei Vermietung und Verpachtung:
I. bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren: 2 Netto-Monatsmieten. Basis ist die Durchschnitts-
miete / Pacht der ersten 3 Jahre.
II. Bei Verträgen von über 5 Jahren: 3% des auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages entfallenden Mietzinses
III. Bei Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen werden unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen zusätzlich 1,6 Monatsmieten fällig.
Etwaige gewährte Mietfreizeiten ermäßigen die Bemessungsbasis der Provision nicht. Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete über die vorgesehene Vertragslaufzeit als Bemessungsbasis der Provision maßgebend. Diese Provision ist vom Mieter/Käufer bei Vertragsabschluß geschuldet und zahlbar.
Den vorstehend genannten Provisionssätzen werden die jeweils gültigen Mehrwertsteuerbeträge zugeschlagen.
6. Alleinauftrag
Die Bedingungen für Alleinaufträge, die uns erteilt werden, werden einzelvertraglich vereinbart.
7. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
8. Vertragsverhandlungen und –abschluß
Sofern aufgrund unseres Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannter Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
9. Beendigung des Auftrages
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos
werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz bemisst sich nach den tatsächlich angefallen Kosten des jeweiligen Auftrags.
10.Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
11.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eutin.
Eutin im August 2019